BVfK-Wochenendticker 4. Februar 2017

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Strategietreffen: ZDK, BVfK, IVD und Wettbewerbszentrale gegen Abmahnunwesen.

 

"...Schaden durch Abmahnungen in exorbitanter Höhe, der durch nichts zu rechtfertigen ist..."

 

Mobile.de:  UPDATE zur Händlerkritik an den 2017er Service-Modellen.

 

Bewertungssysteme sind leicht manipulierbar und tragen zur Förderung fragwürdiger Anbieter bei.

 

Das Ziel: Leistung und Qualität müssen sich lohnen!

 

Initiative ergreifen: Animieren Sie Ihre Kunden zur Bewertung!

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 2: Die Welt ist mobil, sind Sie (Ihre Webseite) es auch?

 

UnabhängigkeitserklärungTeil 3: Mit Imagefilm ganz nach oben in der Suchmaschine.

 

BVfK-Sonderpreise für Hartmann-Tresore

 

Heiß begehrt: BVfK-Mitgliedsschilder.
Bestellen: shop.bvfk.de

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:  Augen auf beim Händlerkauf! LG Heilbronn zu den Rügeobliegenheiten im B2B Bereich.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

besser miteinander, als übereinander reden – das ist einer der Grundsätze diplomatischen Vorgehens, wenn es darum geht, Mitgliederinteressen durchzusetzen, ohne dabei die Grenzen zum Kuschelkurs unnötigerweise zu überschreiten. 

Nicht über alles zu reden, was man so redet und bespricht, ist ebenfalls geboten, wenn man zum Gegenüber / Gegner eine dem Zweck dienende Vertrauensebene aufbauen möchte. In dem Zusammenhang entstehen auch oft Verständnis und Respekt für einander.

In dieser Gemengelage, die deutliche und auch öffentliche Kritik nicht ausschließt, befinden wir uns, egal ob wir mit Verbraucherschützern in der Justizministerkonferenz oder Vertretern von Hyundai und mobile.de diskutieren. Man hört den BVfK und hört ihm zu, egal ob beim Bundesgerichtshof, dem Bundeskartellamt, der EU-Wettbewerbskommission oder in den ADAC-Gremien für Händler- und Werkstatttests.

Es gibt auch Personen und Organisationen, mit denen wir nicht reden, wenn wir zutiefst davon überzeugt sind, dass sie, ideologisch oder eigennützig getrieben, Schaden am freien Kfz-Handel anrichten. 

Hierzu zählt unter anderem die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Da wir mit dieser Auffassung nicht unbedingt alleine sind, fand am vergangenen Donnerstag das zweite Strategietreffen von ZDK, BVfK, Wettbewerbszentrale und dem Immobilienverband IVD statt, an dem auch der BVfK-Vertragsanwalt Guido Bockamp teilnahm.

Resümee: Die kritische und ablehnende Haltung des BVfK gegenüber fragwürdigen Abmahnvereinen, zu denen auch der VSW zählt, ist mehr als begründet, denn sie richten im Kfz Handel regelmäßig Schaden an, der in dieser exorbitanten Höhe durch nichts zu rechtfertigen ist.

Ein wirkungsvolles Vorgehen setzt nicht nur eine gründliche Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch der politischen Hintergründe und Verflechtungen voraus. Das gebündelte Wissen großer, erfahrener und kompetenter Organisationen und ihrer Vertreter ist dabei von unschätzbarem Wert.

Leider können wir nicht immer über jedes Detail, jede Erkenntnis, verabredete Strategien und ergriffene Maßnahmen reden. Das wäre zu viel und wie gesagt nicht immer zweckdienlich.

Daher bekommen wir auch keine Dankesschreiben von Mitgliedern, die wir von Abmahnungen verschont haben, denn es ist wie mit einem Meteorit, der an einem Flugzeug vorbeirast, ohne es getroffen zu haben: Man fühlt sich wohl, ohne sich zu fragen: warum?

Dieses Mitglieder-Wohlfühlen ist also auch ein Teil unseres täglichen Auftrages den uns fast täglich mehr (Im Januar alleine 21 neue Mitglieder!) Händler erteilen:

Alles Gute für unseren Autohandel!

Wird gemacht!

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an vorstand@bvfk.de

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UPDATE zur Händlerkritik an den 2017er Service-Modellen von MOBILE.DE

"...wir haben auf den ersten Blick die Modelle überprüft. Soweit ich sehen kann, sind im Standardmodell die Preise nicht gestiegen. Bisher nutzen wir das Profi Konto. Hintergrund war, dass wir vorher die Blickfänger genutzt haben. Dann hat mobile uns angeboten, das Profikonto zu nutzen. Im Gegenzug haben wir alle Blickfänger kostenlos nutzen können. Wir haben uns für das Premiumprodukt entschieden. Mit den 20 % Preisvorteil würden wir ausnahmsweise Geld sparen..."

... lautet die Rückmeldung eines immer kritischen und engagierten BVfK-Mitglieds. 

Dennoch: Die Mehrheit der BVfK-Mitglieder fordert Konsequenzen.

Die Umsetzung: Kartellrechtliche Prüfung, Dialog und Diskussion.

In einem ausführlichen Telefonat mit Torsten Wesche, Leiter Händlervertrieb bei mobile.de konnte bereits über die wichtigen Anliegen Preisgestaltung und Händlerbewertung diskutiert werden. Des Weiteren wurden Gesprächstermine in Berlin /Dreilinden sowie Bonn mit erweitertem Teilnehmerkreis verabredet.

Um die Anliegen der BVfK-Mitglieder noch genauer herauszufinden, soll die laufende Mitgliederumfrage kommende Woche aktualisiert und erweitert werden. Dabei soll auch Autoscout24 einbezogen werden, deren Vertreter bereits in der kommenden Woche beim BVfK erwartet werden.

Bei der Auswahl der richtigen Fragen sind alle BVfK-Mitglieder aufgefordert, sich einzubringen.

Welche weiteren Punkte sind Ihnen wichtig?

Ein besonderes Augenmerk sollte den Bewertungssystemen gelten: Sind sie leicht manipulierbar und tragen damit weiter zur Förderung fragwürdiger Anbieter bei? Wer die Bewertungen einschlägiger "Bekannter" bei den beiden Börsen vergleicht, stellt Unterschiede fest, die vermuten lassen, dass man bei Autoscout24 durch geschickte "Redaktion" leichter zu den begehrten 5 Sternen gelangen kann, erst recht, wenn ab 4,5 Sternen aufgerundet wird.

Welche Art von Rückmeldungen sollten wie gewichtet werden, welchen Bewertern sollte überhaupt kein Forum gegeben werden?

Was halten Sie von einer Schlichtungsstelle, bzw. Mediation, wie es sie bei ekomy gibt?

Für wie objektiv halten Sie die Bewertungen? Sicherlich kann man die Gründe, mit denen mobile.de Händlerbewertungen von Kollege zu Kollege nicht zulässt, nachvollziehen, dennoch verzichtet man hier wohl auf ganz wesentliche Wahrnehmungen, die auf fundierten Hintergrundkenntnissen beruhen. Kurz gesagt: Man kennt sich ...

Letztendlich lautet das Ziel: Leistung und Qualität müssen sich lohnen und daher erkennbar sein. Missbrauch gilt es zu vermeiden und zu sanktionieren, bis hin zum Ausschluss aus der Börse.

Bitte schicken Sie Ihre Anregungen zum Fragenkatalog direkt an: m.manthey@bvfk.de 

Auf jeden Fall ist empfohlen: Animieren Sie Ihre Kunden zur Bewertung! Machen Sie es wie viele Hotels, bei denen ein iPad an der Rezeption bereits mit entsprechend präsenter Website zur Onlinebewertung auffordert. Sicherlich ein geeigneter Moment, um eine objektive Bewertung zu erreichen.

Über diesen Link gelangen Sie zur derzeit noch aktuellen Umfrage:

>>> BVfK-Umfrage-mobile-service-modelle-2017

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

 

Unabhängigkeits-erklärung Teil 2:

Die Welt ist mobil, sind Sie (Ihre Webseite) es auch?

 

-          Die meisten Internetnutzer verfügen über ein mobiles Endgerät – Smartphone oder Tablet, mit dem von überall aus im Netz gesucht werden kann.

Wie schon im letzten Wochenendticker erwähnt, erfolgt seitens Google eine Abwertung der Seiten, die nicht responsive sind, heißt: die sich nicht automatisch dem jeweiligen Bildschirm anpassen.

-          Machen Sie den Test - Hier können Sie testen, ob Ihre Seite den Anforderungen entspricht: Mobile-Test

Machen Sie Ihre Domain sicher!

-          Als BVfK-Mitglied wissen Sie wie wichtig es ist, dass der Kaufinteressent Ihnen das entsprechende Vertrauen entgegenbringt.

Nun mit der Webseite ist es nicht anders. Einer sicheren Seite wird eben einfach mehr vertraut. Das belohnt auch Google mit einem besseren Ranking.

Sie möchten Ihre Online-Einkäufe oder Bankgeschäfte ja auch nicht über eine ungesicherte Seite tätigen, oder?

-          Sichern Sie Ihre Seite mit einem SSL-Zertifikat: Somit werden Inhalte und Formulareingaben verschlüsselt übertragen. Im Browser erscheint dann das  vertrauensvolle Schloss vor Ihrer URL.

Vermeiden Sie fremde Inhalte über i-Frames

-          Gerade bei Autohändlern beliebt, die Anzeige der eigenen Fahrzeuge mittels i-Frame zum eigenen Bestand bei mobile.de oder autoscout24.

Nachteil: Dieser Inhalt ist zwar auf Ihrer Seite zu sehen, was zumindest ein visueller Vorteil zu sein scheint, aber ein Google-Roboter hat keine Augen. Er interpretiert Inhalte. Somit wird auch Ihr Fahrzeugangebot bei Mobile.de nie mit Ihrer Seite in Verbindung gebracht und dort gefunden werden.

-          Sprechen Sie mit Ihrem Webadmin über Möglichkeiten einer Schnittstelle, Ihre Fahrzeugdaten in die Taxonomie Ihrer Seite zu bringen, sprich: zum Inhalt Ihrer Seite zu machen. So wird Ihr Fahrzeug auch auf Ihrer Seite  gefunden.

-          Eine Lösung: Viele der DMS-Anbieter bieten gleichzeitig auch eine Firmenhomepage an, wo der Fahrzeugbestand aus dem DMS in die Seite integriert wird.

Soviel erst einmal für heute.

Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Bei Fragen kontaktieren Sie mich gern: m.manthey@bvfk.de

 

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Unabhängigkeitserklärung Teil 3:

Mit Imagefilm ganz nach oben in der Suchmaschine.

Im Zeitalter des Internets und der Online Suchmaschinen ist die Konkurrenz nicht nur in der KFZ-Branche so groß wie nie zuvor.

Haben sie die Nase vorn – mit einem eignes auf Ihr Unternehmen abgestimmten Imagefilm und dessen Einbindung auf ihrer Website rutschen sie ganz nach oben in der Suchmaschine.

Nicht nur die erhöhte Erreichbarkeit und die somit höhere Kontaktzahl ihres Internetauftritts ist entscheidend, sondern auch die mit dem Film verbundene Wirkung auf den potentiellen Kunden.

In unserer schnelllebigen Zeit vermittelt ein kurzer Imagefilm einen direkten Einblick in Ihr Unternehmen.

Sonderkonditionen* für BVfK-Mitglieder bei Spectrafilm:

Die Kosten sind mit 1.500,00 € für einen Film von bis zu 2 Minuten Länge sehr günstig und beinhalten:

1 Tag einen Redakteur(in) – Realisator(in), 1/2 Tag ein Kamerateam bestehend aus Kamera- und Tonmann, ausgerüstet mit HD Kamera Equipment (Sony XDcam oder Pannasonic AG-HPX600EJ) 1 Tag Schnitt, eine Änderung nach Abnahme, Ausspielung in die gängigen Dateiformate, Fahrkosten bis zu 200 km. Wünschen Sie einen längern Film oder aufwendige Fahrten (Kran oder Dolly) ist dies für die Kostenübernahme jederzeit realisierbar.

Dieses läst sich beliebig lang ausbauen.

Einen Einblick über die für den BVfK / seine Mitglieder produzierten Filme bekommen sie unter: https://www.bvfk.de/bvfk-imagefilm-2015/  oder  http://www.eurocar-thoma.de/.

Anfragen richten sie bitte an: info@spectrafilm.de  oder telefonisch 0228 / 923 923 0. Ansprechpartner Uwe Treskatis  www.spectrafilm.de

*Die BVfK-Sonderkonditionen gelten bis Mitte April 2017

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Bild links: Hartmann-Tresore erfüllen die Anforderungen der BVfK-Autohauspolice.

BVfK-Sonderpreise für Hartmann-Tresore

Der BVfK-Partner Hartmann Tresore hat sein Angebot mit BVfK-Sonderpreisen aktualisiert, so dass alle BVfK-Mitglieder nun den passenden Tresor finden können, insbesondere wenn die Anforderungen für die BVfK-Autohauspolice zu berücksichtigen sind.

Die angebotenen Tresore erfüllen den Widerstandsgrad II, Einbruchschutz nach EN 1143-1, VDS 2450, Feuerschutzisolierung nach DIN 4102 und damit auch u.a. die Anforderungen der BvfK-Versicherungspartner.

Weitere Unterlagen finden Sie hier:

>>> BVfK-Angebot-Hartmann-Tresor

Informationen zur BVfK-Autohauspolice können per E-Mail angefordert werden: autohauspolice@bvfk.de

Ihr Ansprechpartner bei Hartmann-Tresore:

Thomas Bunte, Key Account Manager/ Hartmann Tresore 

Mobil:       0172 - / 52 48 400

E-Mail:     thomas.bunte@hartmann-tresore.de

Internet:   www.hartmann-tresore.de

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Bild links: Höchste Qualität aus erster Hand. Die BVfK-Juristen mit den Autorechtspäpsten.

Dr. Kurt Reinking; Anna Orlowski; Dr. Christoph Eggert; Moritz Groß; Stefan Obert (v.r.n.l.)

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Augen auf beim Händlerkauf…

LG Heilbronn: Rügeobliegenheit nach § 377 HGB im B2B Bereich

Der LG Heilbronn hat mit seinem Urteil vom 30.11.2016 klargestellt, dass ein Händler der ein gekauftes Fahrzeug im B2B nicht umgehend auf  Mängel untersucht und beim Vorliegen solcher, diese nicht unverzüglich beim Verkäufer anzeigt, seine Rechte verliert.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb der Geschäftsführer einer GmbH einen neuen Ford Mustang von einem Kfz-Händler. Bei der Übergabe in Bremerhaven bestätigte er mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs. Nach Aussage des Geschäftsführers sei das Fahrzeug aber mangelbehaftet gewesen. Im laufenden Gerichtsverfahren hat er vorgetragen, dass er nach Übergabe mehrfach bei dem Verkäufer eine Reihe von Mängeln gerügt habe. Es gelang ihm aber nur der Nachweis von einer Mangelrüge, die er zwei Tage nach Übernahme des Fahrzeugs dem Verkäufer per Email übersandt hatte. Drei Monate später machte er weitere Mängel am Fahrzeug, unter Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten, geltend.

Nach Auffassung des Landgerichts war dieser Zeitraum zu lang für eine unverzügliche Rüge im Sinne von § 377 HGB. Da das Fahrzeug bereits zuvor von einer Spezialfirma untersucht worden war, hätte eine Mangelrüge spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgen müssen, so die Auffassung des Gerichts. Von daher wurde die Klage auf Rückabwicklung abgewiesen. Die Frage, ob die behaupteten Stand- und Lagermängel zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, musste das Gericht daher nicht beantworten.

(LG Heilbronn, Urt. v. 30.11.2016, Az. I – 3 O 309/14)

 

BVfK Anmerkung:

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es beim Ankauf im B2B Bereich ist, das Fahrzeug unverzüglich zu untersuchen und im Falle eines Mangels diesen unverzüglich beim Verkäufer anzuzeigen. Unterbleibt eine unverzügliche Rüge nach der Abnahme, sieht die Rechtsfolge von 377 Abs. 2 HGB vor, dass in diesem Fall die Ware als genehmigt gilt und sich der Händler dann nicht mehr auf die Mangelhaftigkeit berufen kann. 

MG

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

 

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Heiß begehrt: BVfK-Mitgliedsschilder.


Denn darauf achten Kunden, die nicht billig, sondern seriös und preiswert kaufen wollen.

 

Das neue BVfK-Mitgliedsschild in robustem Hochglanz-Plexiglas mit verblendeten Schraublöchern.

 

Jetzt im BVfK-Shop bestellen: shop.bvfk.de

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